Panoramafreiheit i. S. des Paragraphen 59 Urheberrechtsgesetz

März 4, 2008

Einige wichtige Tipps zum Umgang mit der Panoramafreiheit in Bildern, die Rechtsanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach, Partner der Sozietät Romatka & Collegen in München, in einem Beitrag für die Rubrik Recht im Macup Magazin behandelt hat, möchten wir hier noch einmal kurz zusammenfassen:

Urheberrechtlich geschützt sind nach Paragraph 59 Urheberrechtsgesetz (UrhG) grundsätzlich alle Gegenstände wie bspw. Kunstobjekte oder Gebäude. Die sogenannte Panoramafreiheit behandelt das allgemeine Recht, diese Objekte zu fotografieren und diese Fotografien zu verwenden.

Grob definiert besteht Panoramfreiheit immer dann, wenn:

  • Die Objekte (z.B. Haus oder Statue) von einer frei zugänglichen Stelle aus fotografiert wird. Das gilt auch, wenn dies von einem Privatweg aus geschieht.
  • Die Objekte „bleibend“, also nicht zeitlich begrenzt, für eine bestimmte Aktion errichtet oder dekoriert wurden.
  • Lediglich von außen, ohne entsprechende Innenansichten, fotografiert wurde.

Wenn sich also ein Fotograf bspw. vor das Neue Schloss in Stuttgart stellen würde und dieses fotografiert, so ist dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden. Würde der Fotograf dies aber tun, indem er sich mittels Hebebühne oder durch Zugang in ein benachbartes Gebäude eine besondere Position verschafft, so wäre die Panoramafreiheit erloschen.

Stichwort „bleibend“: Stellen wir uns vor, das Neue Schloss würde von Christo und Jeanne-Claude für einen Zeitraum von sagen wir drei Monaten verhüllt werden, so wäre dies ein besonderer, zeitlich begrenzter Event und als solcher auch als eine künstlerische Aktion zu bewerten. Der Fotograf müsste in diesem Fall eine Genehmigung für die Fotografie und die Verwendung der entstandenen Fotografien einholen. Das Urheberrecht wäre demnach bereits durch die Fotografie des Objektes verletzt. Ein weiteres Beispiel ist der Eiffelturm in Paris. Tagsüber fotografiert dürften dem Fotografen, von der Straße aus fotografiert, grundsätzlich keine Probleme entstehen. Der Eiffelturm bei Nacht jedoch unterliegt dem Urheberrechtschutz, da die Beleuchtung des Turmes als Lichtinstallation und damit als künstlerisches Objekt betrachtet werden muss.

Ein weiterer Aspekt ist der Fokus des Bildes. Wenn eine Gruppe von Urlaubern sich vor dem Neuen Kunstmuseum in Stuttgart fotografieren lässt und im Hintergrund das Gebäude zu sehen ist, kann davon ausgegangen werden, dass der Fokus des Bildes auf den Personen liegt. Fotografiert man aber das Neue Kunstmuseum von einem weiter entfernten Platz und auf dem Bild sind vorbeigehende und/oder stehende Passanten zu sehen, so kann man von einer Fokussierung des Objektes sprechen. Das Bild müsste genehmigt werden und seine Verwendung unterläge damit einer Lizenzierung.

Das Stichwort Lizenzierung bringt uns direkt zum letzten Punkt, dem sogenannten Copyright-Vermerk. Alle Bilder, die von Fotografen oder Bildagenturen erworben werden unterliegen einem Lizenzierungsmodell. Je nach Herkunft, muss für die Nutzung entweder keine, eine einmalige oder eine verwendungsabhängige Nutzungsgebühr entrichtet werden. Auch im Falle, dass der Fotograf die Urheberrechte am Bild selbst besitzt und Ihnen die Nutzung des Bildes kostenfrei gestattet, ist ein Copyright-Vermerk (Name des Rechteinhabers und des Fotografen) direkt am Bild oder im Impressum einer Drucksache bzw. eines Mediums anzubringen.

Quellenverzeichnis: Prof. Dr. Gero Himmelsbach / wikipedia

Anmerkung: Rechtsanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach schreibt regelmäßig in der Rubrik Recht im Macup Magazin über interessante Themen aus dem Medien-, Urheber- und Wettbewerbsrecht.


Die Brauer mit Leib und Seele

März 4, 2008

Im Märzen der Brauer …
Gestern Abend waren wir zum offiziellen Märzen-Anstich der „Brauer mit Leib und Seele“ eingeladen. Beim Märzen-Bier handelt es sich um ein untergäriges Bier mit einem besonders hohen Anteil an Stammwürze. Glück für uns: Die Präsentation mit Verkostung fand in der benachbarten Bierkneipe Ackermann’s statt. Wir konnten also um 18:00 Uhr fürher Schluss machen und ohne Auto zwei Häuser weiter gehen. Nach Hause ging es gegen 23:00 Uhr mit dem Bus!

Die Brauer mit Leib und Seele sind ein Zusammenschluss von 10 inhabergeführten Familienbrauereien aus Baden-Württemberg. Diese haben sich allesamt einer besonders hohen Qualität von der Auswahl der Zutaten bis hin zur Abfüllung, ausschließlich in Mehrweg-Gebinden, verschrieben. In den „10 Grundsätzen für besseres Bier“ erklären die Mitglieder, worauf es Ihnen neben der Einhaltung des Deutschen Reinheitsgebotes aus dem Jahr 1516 im Besonderen ankommt:

  • Verantwortung hat ein Gesicht: Der Inhaber steht mit Leib und Seele hinter seiner Brauerei
  • Hier regiert der Chef: Die Entscheidungen werden von den Inhabern gefällt und nicht von Aktionären
  • Unser Reinheitsgebot beginnt in der Region: Ausschließlich regionale Produkte aus kontrolliertem Anbau
  • Bier muss Weile haben: Mindestens 40 Tage reift das Bier
  • Qualität hat ihren Preis: Regelmäßige Prüfungen durch die Staatlich-Brautechnische Prüf- und Versuchsanstalt
  • Frische Bier: Kurze Transportwege, keine Pasteurisierung
  • Besseres Bier verdient eine edle Verpackung: Nur Mehrweg-Glasflaschen und Fässer sind erlaubt
  • Wir kennen uns: Wertschätzung der Heimat und des lokalen Marktes
  • Aus der Region, für die Region: Alle Leistungen werden aus der Region bezogen
  • Besseres Bier hat Charakter: Umfassende Vielfalt und Erhalt der Bierkultur

Die Inhaber der Brauereien waren alle selbst anwesend und standen Rede und Auskunft über Ihre Brauverfahren und Produkte. Es wurden 10 Märzen bzw. trübe Biere verkostet, was alleine schon eine besondere Herausforderung für das Team vom Achermann’s war, da jede Brauerei natürlich ihre eigenen Flaschen und eigene Gläser mitgebracht hatte.

Mit dem alljährlichen Märzen-Anstich im März und dem Weizenbier-Anstich im Sommer, haben die zehn Brauer ein echtes Eventmarketing entwickelt. Für die Besucher dieser Veranstaltungen ist es kaum zu begreifen, dass zehn Brauereien in völliger Harmonie miteinander anzapfen und ausschenken. Einblicke in die hohe Kunst des Bierbrauens werden ebenso gegeben, wie Anekdoten aus der langen Familientradition der Brauereien.

Die Idee mit Qualität aus der Region zu punkten ist nichts Neues. Ein Paradebeispiel aus Baden-Württemberg ist die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall in Hohenlohe, die sich der ausschließlichen Produktion mit naturbelassenen Rohstoffen sowie der Erhaltung regionaler Tierrassen und Pflanzensorten verschrieben hat. Das Schwäbisch-Hällische Landschwein, auch genannt Mohrenköpfle wegen seiner Färbung mit schwarzem Kopf und schwarzem Hinterteil, ist inzwischen eine Delikatesse in württembergischen Restaurants und garantiert für eine besonders hohe Qualität des Fleisches. Vor ungefähr 20 Jahren war diese Rasse beinahe ausgestorben Diese und andere Rassen wurden von den Hohenlohern geschützt und werden inzwischen geschickt vermarktet.

Bio ist nach wie vor „in“. Der Markt für biologisch-kontrollierte Erzeugnisse wächst nach wie vor. Dabei sind Jute-Säckchen und Sandalen längst nicht mehr die erste Wahl bei den Käufern dieser hochwertigen Produkte. Vor den Filialen der spriesenden Bio-Supermarktketten stehen oft Limousinen und Sportwagen. Qualität zahlt sich nicht zuletzt geschmacklich aus und die Verbraucher sind bereit gute Qualität auch gut zu bezahlen.

Zurück zum Bier:

Unser persönliches Voting sieht das Tettnanger Bier der Kronenbrauereri, die Bräunlinger Löwenbrauerei, die Berg Brauerei Ehingen und das Josefi der Brauerei Stolz in Insy auf den Sieger-Plätzen. Bonuspunkte gehen an das Berg und das Bräunlinger Bier, wegen der besonders schönen Gläser.

Alle Infos rund um die Brauer mit Leib und Seele gibt es unter www.die-brauer-mit-leib-und-seele.de